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# Was sind die Rechtsgrundlagen für E-Mail-Marketing gemäß der DSGVO?

> Welche gesetzlichen Bedingungen aus der DSGVO und dem Telekommunikationsgesetz für die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Versand von Newslettern gelten.

Jedes Mal, wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten, stellt dies einen Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Personen dar. Deshalb dürfen Sie personenbezogene Daten nur dann verarbeiten, wenn Sie Ihr Ziel ohne diese Daten nicht erreichen können. Als Organisation müssen Sie dafür also einen triftigen Grund haben.

In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden sechs dieser Gründe genannt: die rechtmäßigen Grundlagen. Für jede Verarbeitung müssen Sie nachweisen können, welche Rechtsgrundlage zutrifft. Dies kann eine eindeutige und dokumentierte Einwilligung sein, aber auch ein (Kauf-)Vertrag oder das berechtigte Marketinginteresse einer Organisation. Die Einwilligung ist also nicht die einzige Rechtsgrundlage, auf die Sie sich stützen können. Welche Rechtsgrundlage Sie nutzen, können Sie in einem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten festhalten.

> **Note**
>
> Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu rein persönlichen Zwecken ist hingegen erlaubt. Denken Sie beispielsweise an einen Geburtstagskalender oder eine Datei mit Adressen von Familie und Freunden.

## Regeln für E-Mail-Marketing

Beim E-Mail-Marketing versenden Sie E-Mails mit einem bestimmten Ziel an eine Gruppe von Empfängern. Denken Sie etwa an das Bewerben von Produkten oder Dienstleistungen, den Aufbau und die Pflege von Beziehungen zu Kunden, Mitgliedern oder Interessenten, die Bereitstellung von Informationen über einen Newsletter oder die Aufforderung zu einer bestimmten Aktion (ein Formular ausfüllen, eine Website besuchen und so weiter).

Um Personen anschreiben zu dürfen, benötigen Sie immer eine gültige Rechtsgrundlage, wie eine Einwilligung oder eine bestehende Kundenbeziehung. Darüber hinaus gibt es Gesetze für das E-Mail-Marketing, die verhindern, dass Menschen unerwünschte E-Mails erhalten (Spam oder sogar Phishing-Mails). Dabei sind drei Aspekte wichtig:

* Einwilligung des Empfängers: Diese kann ausdrücklich sein, indem der Empfänger dem Erhalt von E-Mails aktiv zustimmt, oder stillschweigend, beispielsweise bei einer bestehenden Geschäftsbeziehung.
* Transparenz und Identifizierung: Kommerzielle E-Mails müssen klar als Werbung erkennbar sein und der Absender muss korrekt identifiziert werden.
* Opt-out-Möglichkeit: Empfänger müssen sich jederzeit von der weiteren Kommunikation abmelden können (Opt-out). Diese Abmeldemöglichkeit muss leicht zu finden und einfach zu nutzen sein.

Die niederländische Aufsichtsbehörde Autoriteit Consument & Markt (ACM) erläutert dies im Beitrag [Spam in Ihrer Werbung vermeiden](https://www.acm.nl/nl/verkoop-aan-consumenten/reclame-en-verleiden/spam-voorkomen-uw-reclame).

## Wann dürfen Sie Abonnenten einen Newsletter senden?

Die Bedingungen, unter denen Sie auf Grundlage dieser Daten E-Mails versenden dürfen, sind im niederländischen Telekommunikationsgesetz (Telecommunicatiewet) festgelegt. Dieses Gesetz hat sich mit der Einführung der DSGVO nicht geändert. Im Vergleich zum vorherigen niederländischen Datenschutzgesetz (Wbp) gibt es also keine wesentlichen Änderungen: Es ist weiterhin erlaubt, eine Person oder Organisation anzurufen oder ihr per Post ein Angebot zu schicken, ohne dass Sie dafür eine Einwilligung haben.

Per E-Mail ist das nicht ohne Weiteres erlaubt. Dafür benötigen Sie eine dieser beiden Rechtsgrundlagen:

| Rechtsgrundlage            | Was das bedeutet                                                                    | Worauf Sie achten müssen                                                                                                                                                              |
| -------------------------- | ----------------------------------------------------------------------------------- | ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- |
| Eindeutige Einwilligung    | Einwilligung der betroffenen Person durch eine Erklärung oder eine aktive Handlung. | Kein versteckter Satz in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der besagt, dass jemand dem Erhalt eines Newsletters zustimmt, und kein vorab angekreuztes Kästchen in einem Formular. |
| Bestehende Kundenbeziehung | Eine bestehende Kundenbeziehung mit der betroffenen Person.                         | Voraussetzung ist jedoch, dass Sie in jeder E-Mail deutlich angeben, wie man sich abmelden kann. Laposta regelt dies automatisch.                                                     |

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Einwilligung Ihrer bestehenden Abonnenten noch ausreicht, lesen Sie, [wann Sie Abonnenten erneut um ihre Einwilligung bitten müssen](/moet-ik-mijn-relaties-opnieuw-om-toestemming-vragen).

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