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Welche Vereinbarungen stehen in einer Auftragsverarbeitervereinbarung?

In einer Auftragsverarbeitervereinbarung treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter Vereinbarungen darüber, was der Auftragsverarbeiter mit den vom Verantwortlichen bereitgestellten personenbezogenen Daten tun darf, nicht tun darf oder tun muss. Dazu gehören etwa die Art der Daten, Meldungen über Abweichungen sowie Aufbewahrungs- und Löschfristen.

Was steht in der Auftragsverarbeitervereinbarung?

In der Auftragsverarbeitervereinbarung sind folgende Punkte festgelegt:

  • die Beschreibung von Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
  • die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen
  • die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Ihnen und Laposta

Wofür verwenden Sie die Vereinbarung?

Mit der Auftragsverarbeitervereinbarung können Sie nachweisen, wie Sie Ihren Pflichten als Verantwortlicher gegenüber Ihren Abonnenten (betroffenen Personen) nachkommen. Sie können die Vereinbarung auch heranziehen, wenn diese ihre Datenschutzrechte ausüben, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit.

Was vereinbart Laposta mit Ihnen?

Laposta hält sich an die in der Vereinbarung festgelegten Weisungen:

  • Geheimhaltungspflicht: Laposta wird die personenbezogenen Daten beispielsweise niemals für eigene Zwecke verwenden. Personen, die bei Laposta angestellt oder für Laposta tätig sind, sind an den Ethikkodex von Laposta sowie an eine Geheimhaltungspflicht gebunden.
  • Sicherheit: Laposta ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Absicherung der Verarbeitung. Dazu gehören beispielsweise die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten, eine permanente Informationssicherheit, die Wiederherstellung der Verfügbarkeit und des Zugangs zu Daten bei Zwischenfällen sowie regelmäßige Sicherheitstests.
  • Unterauftragsverarbeiter: Laposta setzt ohne Ihre vorherige schriftliche Zustimmung keine Unterauftragsverarbeiter ein. Laposta erlegt einem Unterauftragsverarbeiter in einer Unterauftragsverarbeitervereinbarung dieselben Pflichten auf, die Laposta Ihnen gegenüber hat, und haftet für die Einhaltung der Vereinbarungen durch den Unterauftragsverarbeiter (gemäß Artikel 28 Absatz 4 der DSGVO).
  • Daten löschen: Nach Abschluss der Verarbeitungsleistungen löscht Laposta die Daten drei Monate nach Beendigung der Vereinbarung oder gibt sie auf Ihren Wunsch an Sie zurück.
  • Audits: Laposta lässt im Rahmen der ISO 27001-Zertifizierung interne und externe Audits durchführen und wirkt auf Anfrage an Ihren Audits oder denen einer Drittpartei mit.

Wie Sie die Vereinbarung mit Laposta akzeptieren und wiederfinden und wann Sie eine eigene Vereinbarung prüfen lassen können, lesen Sie unter Auftragsverarbeitervereinbarung mit Laposta.

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