Wann müssen Sie Abonnenten erneut um Berechtigungen bitten?
Wem Sie E-Mails senden dürfen und wem nicht, ist im Telekommunikationsgesetz geregelt. Welche Bedingungen dieses Gesetz stellt und welche Rechtsgrundlagen die DSGVO kennt, lesen Sie unter Rechtsgrundlagen für E-Mail-Marketing.
Wann müssen Sie erneut um Einwilligung bitten?
Gemäß der DSGVO müssen Sie eindeutig nachweisen können, dass die Personen, denen Sie E-Mails senden möchten, auch wirklich ihre Einwilligung dazu gegeben haben. Bei einer Kundenbeziehung müssen Sie angeben können, wann und wie diese Person Kunde geworden ist.
Können Sie dies pro Abonnent nachvollziehen, müssen Sie nicht erneut um Einwilligung bitten. Meistens trifft eine dieser drei Situationen zu:
Möchten Sie einen Teil Ihrer Abonnenten erneut kontaktieren? Lesen Sie dann unter Eine Einwilligungskampagne erstellen, wie Sie eine solche Kampagne einrichten und die erteilte Einwilligung festhalten.